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Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz wird im Saarland umgesetzt

Bild: MBK/Holger Kiefer
Bild: MBK/Holger Kiefer

Mit dem Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz wird das Gute-Kita-Gesetz von 2019 mit erweiterten Schwerpunkten und neuen Maßnahmen fortgeführt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Saarland und dem Bund ist seit Juli 2023 in Kraft.

„Mit dem Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz werden wir die Kita-Politik der Landesregierung, den Kita-Zukunftspakt mit dem Dreiklang aus Abbau der Kita-Elternbeiträge, Förderung der Kita-Qualität und Ausbau der Kita-Plätze, noch besser umsetzen können. Bis Ende 2024 werden dafür im Saarland rund 50 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen. Mit dem Ergebnis der Verhandlungen können wir zufrieden sein“, so Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot.

Der Bund hat das neue Gesetz mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bis Ende 2024 hinterlegt. Dem Saarland werden davon in 2023 rund 20,4 Millionen Euro zufließen und in 2024 rund 21,7 Millionen Euro. Hinzu kommen rund zehn Millionen Euro, die noch aus dem Gute-Kita-Gesetz zur Verfügung stehen, weil sie von den Kita-Trägern während der Pandemie nicht abgerufen wurden. Damit werden im Saarland bis Ende 2024 insgesamt rund 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um die Kita-Qualität zu verbessern und die Teilhabechancen für Kinder im Kita-Alter zu verbessern. 

Weiterfinanzierung der „Sprach-Kitas“:

Im Saarland arbeiten derzeit 61 Kitas im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und 20 Einrichtungen im Landesprogramm „Sprachliche Bildung und Förderung“.  Mit den Mitteln des Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes können wir die „Sprach-Kitas“ im Saarland weiter finanzieren. In 2023 sind dafür rund 2,19 Millionen Euro vorgesehen, in 2024 rund 3,96 Millionen Euro.

„Auch die Finanzierung der saarländischen ‚Sprach-Kitas‘ ist final geklärt und gesichert. Die Teams der ‚Sprach-Kitas‘ können aufatmen und ihre hervorragende Arbeit fortsetzen. Das ist für mich ein ganz wichtiges Ergebnis der Verhandlungen mit dem Bund“, so Streichert-Clivot.

Unterstützung für Kitas mit besonderen Herausforderungen:

Wie von 2019 bis 2022 bekommen von den saarlandweit 501 Kitas 27 Kitas mit besonderen Herausforderungen pro Gruppe eine viertel Fachkraftstelle zusätzlich zu 100 Prozent vom Land finanziert. Diese Kitas wurden gemeinsam mit den Landkreisen und dem Regionalverband identifiziert. In 2023 sind dafür rund 1,97 Millionen Euro vorgesehen, in 2024 rund 2 Millionen Euro.

Streichert-Clivot: „Das sind bis Ende 2024 fast vier Millionen Euro, die vollständig in zusätzliches Personal fließen, ohne dass die Kita-Träger einen Eigenanteil leisten müssen.“

Aufbau von Fachkräfte-Pools bzw. Vertretungspools:

Den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden neue Budgets für den Aufbau von Fachkräfte- und Vertretungspools sowie für die Einstellung von Fachberatungen oder Kita-Sozialarbeiter:innen  zur Verfügung gestellt. In 2023 sind hierfür rund 3,75 Millionen Euro vorgesehen, in 2024 rund 8,25 Millionen Euro.

Streichert-Clivot: „Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken können so unter anderem Fachkräfte- und Vertretungspools aufbauen. Das ist wichtig, um sowohl die Qualität zu steigern, als auch personelle Engpässe in Kitas künftig besser auffangen zu können und Einschränkungen der Öffnungszeiten zu vermeiden. Damit stärken wir die Kita-Teams und verbessern gleichzeitig die tatsächliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Investition in Leitungsfreistellung:

Mit dem Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz stehen weiterhin Bundesmittel zur Investition in die Freistellung von Kita-Leitungen zur Verfügung. Damit erhalten die Leitungen aller 501 Kitas auch weiterhin eine zusätzliche Stunde Freistellung vom Gruppendienst für ihre Leitungsaufgaben. Diese Freistellungskontingente sind und bleiben im Bedarfsfall auch auf die Stellvertretung übertragbar. In 2023 sind dafür ca. 3,25 Millionen Euro vorgesehen, in 2024 rund 3,3 Millionen Euro.

„Das ist ein wichtiges Signal an die Leitungen unserer Kitas. Die steigenden Herausforderungen an ihre Arbeit werden auch weiterhin anerkannt und entsprechend finanziert“, erklärt Streichert-Clivot.

Abbau der Kita-Elternbeiträge:

In 2023 wird das Saarland rund 12,5 Millionen Euro aufwenden, um die von 2019 bis 2022 bereits erreichte Halbierung der Kita-Elternbeiträge weiterhin aufrecht zu erhalten, in 2024 rund 10,7 Millionen Euro. Damit fließen in 2023 und 2024 insgesamt 46 Prozent der Bundesmittel in den Abbau der Kita-Elternbeiträge – laut Gesetz erlaubt sind höchstens 49 Prozent. Seit 2019 wurden die Mittel des Bundes zur Beitragsreduzierung mit Landesmitteln in ungefähr der gleichen Höhe genutzt, um die Kita-Elternbeiträge zu halbieren. Das Saarland setzt daher auch weiterhin Landesmitteln in der gleichen Höhe ein, um die bereits erreichte Halbierung der Elternbeiträge aufrecht zu erhalten und nutzt weitere Mittel, um bis 2027 für alle Kitas die Beitragsfreiheit zu erreichen.

„Kita-Elternbeiträge sind finanzielle Hürden für den Kita-Besuch. Mit dem vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge bis 2027 verbessern wir die Teilhabechancen für Kinder im Kita-Alter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für viele Frauen deutlich. Und wir entlasten saarländische Familien mit Kita-Kindern. 23,2 Millionen Euro Bundesmittel und Landesmitteln in ungefähr der gleichen Höhe verbleiben in den nächsten anderthalb Jahren auf ihren Konten. Das ist gerade auch angesichts steigender Lebenshaltungskosten wichtig“, so die Ministerin.

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