(dgt) In Zeiten der besonderen Herausforderung durch die Corona-Epidemie arbeitet die Bundesregierung mit den jeweiligen Ministerpräsidenten aller Bundesländer zusammen und hat am 16.03.2020 eine gemeinsame Leitlinie bzgl. der bundesweiten Regelung sozialer Kontakte im öffentlichen Leben veröffentlicht. Darin geht es auch darum, welche Geschäfte für die Grundversorgung der Bevölkerung relevant und deshalb weiterhin geöffnet sind. Neben Supermärkten, Banken und Tankstellen bleiben auch die Sanitätshäuser, so wie die Fillialen der Firma Doppler GmbH, weiterhin geöffnet. Sanitätshäuser sind für die Patientenversorgung unerlässlich, weshalb sie zu den Institutionen gehören, die ausdrücklich nicht geschlossen werden. Zudem wird auch für die Sanitätshäuser das Sonntagsverkaufsverbot vorerst ausgesetzt, um die Versorgung von Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln aufrecht zu erhalten. Um die ordnungsgemäß Hilfsmittelversorgung uneingeschränkt zu gewährleisten, bleibt der Hauptstandort des Sanitätshaus Doppler GmbH An der Römerbrücke 14-18 in Saarbrücken (Ostspange) von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18.30 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Filialbetriebe kann unter www.doppler.saarland/unternehmen/standorte eingesehen werden. Damit leistet die Firma Doppler einen Beitrag zur Bewältigung der Ausnahmesituation.
Näheres zum Sanitätshaus Doppler GmbH, Fachbetrieb für orthopädische Hilfsmittel findet man unter www.doppler.saarland